Quickborn unter Höchstspannung
  16.9.13 Grenzwerte politisch
 

16.9.2013   Grenzwerte politisch

 Ein wissenschaftlich zu klärendes Problem,  die Überprüfung der jetzigen Grenzwerte für elektromagnetische Felder als  ausreichender Schutz vor  deutlich angezeigten Gesundheitsrisiken, ist politisch entschieden worden.  

 Die Novelle zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung  ist vom Bundestag verabschiedet worden.  Die Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP, die dafür gestimmt haben, wollen, dass auch in Zukunft neue Höchstspannungsleitungen unmittelbar neben Wohnungen, Schulen und Kindergärten errichtet werden können.

 Auch in Zukunft sollen keinerlei Mindestabstände für Freileitungen festgelegt werden, auch keinerlei Vorsorgewerte niedriger als die jetzigen Grenzwerte.

(Details zur Novelle finden Sie In unserem Register „Grenzwerte-Änderung Stellungnahme zum Entwurf“ vom 12.11.12 (siehe unten).)

 Der Zustimmung des Bundestages vorausgegangen war  eine Sachverständigenanhörung im  federführenden Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit . Die Ausschussmitlieder der CDU und FDP  haben mit 18 Stimmen gegen die 16 Stimmen der Opposition die Annahme der obigen Novelle empfohlen.


Anmerkungen:

 - Der Eindruck liegt nahe, dass die Parteizugehörigkeit das entscheidende Kriterium für die Entscheidung über ein wissenschaftlich zu klärendes Problem war.


-  Nichts von den Aussagen des Sachverständigen vom BfS, auf den sich die CDU-Fraktion sogar berufen hat, ist in der Novelle berücksichtigt worden.

 -  Fazit:  Die gewählte Priorität ist „schnelle Fertigstellung des Leitungsausbaus“ vor Verhinderung eines indizierten Gesundheitrisikos für mehrere Generationen.

 - Wir wissen wir aus konkreten Erfahrungen, dass es ganz sicher nicht die mögliche Verschiebung einer Leitung mit etwas mehr Abstand von Wohnungen gewesen ist, die viele Jahre Zeitverzögerung gekostet hat.
Im Gegenteil hat das Fehlen jeder deutlichen gesetzlichen Grundlage für z.B. Mindestabstände von vornherein eine rechtzeitige entsprechende Trassenplanung dafür ausgeschlossen.

 - Wir wissen, dass es in mehreren Parteien durchaus unterschiedliche Positionen zu diesem Thema gibt – sogar unterschiedliche auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.

Wenn sich die Bundestagsabgeordneten einer Partei in ihrer Entscheidung von einem Vertreter dominieren lassen, färbt dessen Qualität aber auch auf die ganze Partei ab. Es geht ja nicht nur um einen einzelnen konkreten Sachverhalt, sondern um die Glaubwürdigkeit und das ethische Ansehen einer Partei.

 
Beispiele für die mangelhafte Qualität der Entscheidungsfindung, irreführende und falsche Aussagen:

 
(I)  Die CDU-Fraktion (Berichterstatter  Dr. Michael Paul) begründete ihre Empfehlung mit folgender Aussage:

„Wie die Sachverständigenanhörung …  gezeigt habe, seien gesundheitlich negative Auswirkungen durch die Grenzwerte der vorliegenden 26. BImSchV ausgeschlossen. Dies habe insbesondere auch der Sachverständige vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bestätigt.“

 Die Wahrheit sieht laut Protokoll ganz anders aus[1]:

 <>  Drei der sechs Sachverständigen haben anstelle des behaupteten Ausschlusses gesundheitlich negativer Auswirkungen genau das Gegenteil gesagt und drastisch niedrigere Grenz- bzw. Vorsorgewerte oder Mindestabstände gefordert.

 <>  Selbst der speziell dafür angeführte Sachverständige vom BfS hat keineswegs gesundheitlich negative Auswirkungen ausgeschlossen, sondern nur konstatiert, dass … die wissenschaftliche Befundlage nicht stark genug sei, um einen Kausalzusammenhang zu belegen, aber ausreichend, um eine Besorgnis zu begründen.  Die Grenzwerte alleine reichen „ganz klar “ nicht aus. Langfristfolgen können,  da sie stochastische Effekte sind, „natürlich“ nicht mit Grenzwerten, wie sie hier  zur Debatte stehen, abgedeckt werden.

Die Grenzwerte müssen ergänzt werden durch das Vorsorgeprinzip, durch Vorsorge in allen Bereichen, und zwar ganz konsequent und „stringent „

Beim Stromausbau könne zum Beispiel eine Minderung der Exposition durch Abstand zwischen Stromleitung und Wohnbebauung erreicht werden.

 <>  Nur der Sachverständige von der Strahlenschutzkommission (SSK), ein temporäres Beratergremium, dessen Mitglieder vom Umweltministerium nach jeweiliger Interessenlage ausgewählt werden, befürwortet die Beibehaltung der alten (bisher von der SSK befürworteten) Grenzwerte, und zwar ohne verpflichtende niedrigere Vorsorgewerte oder denen gleichkommende Maßnahmen. Er begründet das mit den Ergebnissen einer von der SSK entwickelten Evidenzbewertungsmethodik. Diese bietet – wie zugegeben – breiten Raum für subjektive Bewertungen und steht im Widerspruch  zu  Vorgehensweisen mehrer internationaler wissenschaftlicher Organisationen, auch offizieller Institutionen wie der IARC  (International Agency for Research on Cancer (Institut der Weltgesundheitsorganisation) und der  EPA  (U.S. Environmental Protection Agency) und  zu Aussagen der Generaldirektion  „Gesundheit & Verbraucher“ der Europäischen Kommission 2011.

 <> Der  Sachverständige  der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) war gegebenermaßen für  den gesundheitlichen Aspekt nicht zuständig und hat sich pauschal für die Beibehaltung allein der alten Grenzwerte  ausgegesprochen.

Als  Begründung diente ihm im wesentlichen, dass sonst die fristgerechte und schnelle Fertigstellung des Energieleitungsausbaus in Frage gestellt sei.

 
(II)  CDU-Berichterstatter  Dr. Michael Paul (aus der zu Protokoll gegebenen Rede  zur Beratung der Beschlussempfehlung):

  Zum einen haben im internationalen Vergleich von 52 Ländern mit bekannten Grenzwerten genau drei Länder scheinbar strengere „Grenzwerte“ festgelegt als wir in Deutschland. Das hieße, dass Deutschland die viertstrengsten Grenzwerte hätte, was für sich genommen ja schon nicht schlecht wäre. Tatsächlich aber muss man wissen, dass in diesen drei Ländern die Werte entweder nur Empfehlung sind und daher keinen zwingenden rechtlichen Charakter haben oder sie für eine durch-schnittliche Anlagenauslastung festgelegt wurden – also bei halber Leistung der Anlage gemessen –, während sich unsere Grenzwerte auf die volle Anlagenauslastung beziehen. Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen. Bei einem objektiven Vergleich haben wir bei uns die anspruchsvollsten Grenzwerte!“

 dazu: 

 

 >>> Eine Übersicht der SSK zeigt allein schon in Europa plus Israel 6 Länder mit strengeren Grenz- bzw. Vorsorgewerten.

 

 >>> Die Tatsache, dass mehrere andere Länder ebenfalls so hohe Grenzwerte wie in Deutschland haben,  sichert Deutschland noch keinen guten Platz.
Irgendwie erinnert das an die zahlreichen Witze, wo der Verlierer als Zweitbester bezeichnet wird.

 

 >>> Die Berücksichtigung der durchschnittlichen Anlagenauslastung macht aus einem  Grenzwert von 0,4 µT (Mikrotesla)  wie in den Niederlanden 1,3 µT, aber nicht die zur Debatte stehende Diskrepanz von 100 µT!  

Hier wird bewusst versucht, mit einer kleinen Diskrepanz von einer sehr großen abzulenken.  „Wir haben bei uns (mit 100 Mikrotesla) die anspruchsvollsten Grenzwerte“:  eine groteske Behauptung.

 
(III)  CDU-Berichterstatter  Dr. Michael Paul (aus der zu Protokoll gegebenen Rede  zur Beratung der Beschlussempfehlung):

  „ Die IARC hat 2002 beziehungsweise 2011 festgestellt…: Durch elektromagnetische Felder kann möglicherweise dann Krebs entstehen, wenn diese in entsprechender Dauer und Intensität auf den Menschen einwirken. Aber eben auch nur unter dieser Bedingung. Oder, um es mit Paracelsus’ Worten zu sagen: Die Dosis macht das Gift!

Diesen Zusammenhang, dass es auf die Dauer und die Intensität der Einwirkung entscheidend ankommt, muss man kennen und benennen, wenn man die Menschen in unserem Land nicht verängstigen will. Das wird aber in der Diskussion von Ihnen, den Damen und Herren der Opposition, schlicht außen vor gelassen. Damit schüren Sie Angst!“

 dazu:

 >>> Der größte Einwand gegen die beibehaltenen hohen Grenzwerte ist  ja gerade die Nichtberücksichtigung der langfristigen Wirkungen ( => Dauer!) der elektromagnetischen Felder, worauf  die ICNIRP[2]  ausdrücklich hinweist bei ihrer Festlegung der jetzigen Grenzwerte.  

 

Die  obige  Aussage von MdB Paul lässt sich nur mit seinem völligen Unverständnis der wissenschaftlichen Problematik erklären: mit seiner Aussage bestätigt MdB Paul die Defizite der von ihm befürworteten  Grenzwerte.

 

 >>> Eine angemessene Risikobewertung ist die Voraussetzung dafür, dass das notwendige Risikomanagement nicht einfach unterlassen  wird.

Der hohe Anteil an Medizinern, Biophysikern, Molekularbiologen  etc. unter den Gegnern der jetzigen Grenzwerte ohne wirkungsvolle Vorsorgemaßnahmen ist nicht dadurch  bedingt, dass Ihnen Politiker Angst eingejagt haben.

 

 



[1] Deutscher Bundestag Drucksache 17/12738 ,13. 03. 2013, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  zu der Verordnung der Bundesregierung  Drucksachen 17/12372, 17/12441 Nr. 2.4  etc.

 

[2] International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (eingetragener Verein)

 
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