Quickborn unter Höchstspannung
  Aktuelle Info zu gesundh. Aspekten
 

7.2.14

Neue umfangreiche Metaanalyse zur Kinderleukämie

Im Dezember 2013 wurden die Ergebnisse vorgestellt aus einer sehr umfangreichen Metaanalyse zum Auftreten von Kinderleukämie bei einem erhöhten permanenten Magnetfeld , wie es nahe einer Höchstspan-nungsleitung auftritt.
Die Analyse umfasst Studien von 1997 bis 2013 (11 699 Fälle) und mehrere statistische Tests.

Leuk Res. 2013 Dec 15. Magnetic fields exposure and childhood leukemia risk: A meta-analysis based on 11,699 cases and 13,194 controls.    Zhao L1, Liu X2, Wang C3, Yan K1, Lin X1, Li S1, Bao H1, Liu X4.


Ergebnis: Für den weitaus am häufigsten Kinderleukämietyp, der akuten lymphatischen Leukämie (ALL) zeigte sich ein 2,4-fach erhöhtes Erkrankungsrisiko ab einem Magnetfeld von 0,4 Mikrotesla (im Vergleich zu einem Magnetfeld von 0,1 Mikrotesla).

Erläuterung: Die zivilisatorische Hintergrundbelastung (ohne Hochspan-nungsleitungen) liegt für den weitaus größten Teil der Bevölkerung bei ca. 0,1 Mikrotesla.

Belastungen nahe einer geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung (laut Angaben des Netzbetreibers):
im Abstand von:   90m      70m       30m

                             1,0         1,6         5,0   Mikrotesla, 

also ein Vielfaches von 0,4 Mikrotesla.

 Unsere Anmerkungen:

1) Das ist ein weiteres Indiz für die obsolete Haltung der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK), die im Gegensatz zu anderen – auch offiziellen – internationalen Organisationen den epidemiologischen Ergebnissen zur Kinderleukämie nur geringe Bedeutung beimisst. Diese Einschätzung der SSK spielt in bisherigen Planfeststellungsbescheiden und Bundesverwaltungsgerichtsurteilen eine wesentliche Rolle.

Die Strahlenschutzkommission ist ein temporäres Gremium der Bundesregierung, deren Zusammensetzung von der Bundesregierung bestimmt wird.

2) Es ist bedauerlich, dass Förderungsgelder des Bundes Instituten entzogen werden, die u.a. neutral auch über solche Studienergebnisse berichten, während andere vom Bund geförderte Institutionen, deren Themenbereich  eigentlich genau solche Studien umfasst,  solche Ergebnisse nicht kommunizieren.

(Siehe dazu auch vom 8.2.14 „WIK-EMF-Briefe seit 15.1.14 eingestellt“  in unserer Rubrik „Neue Informationen“.)



27.8.13

Artikel  „Elektrosmog -  Der unsichtbare Feind“   (Die Zeit vom 22.8.13)
Untertitel: „ Millionen Menschen fürchten sich vor der Strahlung von Handys, Computern und Starkstromleitungen.  Zu Recht?“

 

Drei ganze Seiten widmet  „Die Zeit“ diesem Thema. Genügend Platz, um zu diesem sehr kontrovers diskutiertem Thema ausgewogene sachliche Hintergrundinformationen zu bringen, insbesondere dazu, warum dieses Thema so kontrovers diskutiert wird. Und was macht die Zeit daraus?

Lesen Sie in unserem  eigens erstellten neuen Register „ „Zeit“-Artikel Elektrosmog“ eine Analyse dieses Artikels – ein entlarvendes Beispiel.

Statt über wissenschaftliche Fakten zu berichten wird ein Kontext von Geschäftemacherei und Scharlatanerie geschaffen,  der Artikel ist voll von falschen  oder irreführenden Informationen,  u.a.  durch einseitige tendenziöse Formulierungen, teils durch Weglassen wesentlicher zugehöriger Informationen. Selbst die Position der zuständigen obersten Fachbehörde, des Bundesamts für Strahlenschutz , wird  nicht einmal erwähnt. Sie wäre allerdings auch im Gegensatz zum Tenor der Ausage dieses Artikels gewesen.

Dieser Artikel ist kein Ruhmesblatt für „Die Zeit“. 

Um einige Niveaus besser ist der Artikel vom 3.8.12 in den „VDI nachrichten“ ( der renommierten Wochenzeitung mit hohem Verbreitungsgrad bei technischen Führungskräften):  „Gesucht : Vorsorgeprinzip bei Hochspannungsleitungen“.


26.4.13
Novellierung der 26. BImSchV*) :  Änderungsempfehlungen durch Bundesratsausschuss /  Niedrigerer Vorsorgewert gefordert

 

 Am 18.04.13 befasste sich der Umweltausschuss des Bundesrates federführend mit der Novellierung ,  am 3.5.13  wird sie im Plenum des Bundesrates behandelt.
Der obige Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Novelle nach Maßgabe verschiedener Änderungen zuzustimmen.
Eine wesentliche davon betrifft die verbindliche Berücksichtigung von Vorsorgewerten (im Gegensatz zur Vorlage der Novelle):
„Zum Zwecke der Vorsorge darf eine Niederfrequenzanlage zur Fortleitung von Elektrizität mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Nennspannung von 220 Kilovolt und mehr nur errichtet oder wesentlich geändert werden, wenn im Normalbetriebsfall der maximale Effektivwert der magnetischen Flussdichte in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, einen Wert von 1 Mikrotesla nicht überschreitet."

Anmerkung: Das würde bei einem Betriebsstrom von 60% des Nennstromes (wie er in den uns betreffenden Planfeststellungsunterlagen angenommen wurde) zu einer einer Reduzierung des bisherigen Grenzwertes von 100 Mikrotesla auf ca. 1,7 Mikrotesla führen. 
Dieser Antrag ist  (u.a. ?) vom Land S-H gestellt worden.

Der uns betreffende Planfeststellungsbeschluss ist also erteilt worden, nachdem das zuständige Land selbst die Einhaltung von Vorsorgewerten eingefordert hat, die drastisch niedrigerer sind als die Grenzwerte, mit deren Einhaltung der Vorhabensträger die angebliche gesundheitliche Unbedenklichkeit begründet hat.

Tatsächlich wird in Quickborn-Süd  durch die neue Höchstspannungsleitung der im Änderungsantrag angestrebte Vorsorgewert von 1,7 Mikrotesla auf mehreren bewohnten Grundstücken überschritten, z.T. um eine Mehrfaches. (Referenz dafür sind die von TenneT gelieferten Zahlen unter Berücksichtung des niedrigeren Referenzstromes.)
(Auf die noch vorhandenen Defzite bei dem angestrebten neuen Vorsorgewert  wird an dieser Stelle nicht eingegangen.)

 *) 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung


22.4.13
                                 So geht es auch! (Niederlande)

 

 Aus der niederländischen Zeitung „De Volkskrant“ vom 13.4.13 (Übersetzung):
In 4Jahren müssen die Hochspannungsmasten verschwunden sein und die Kabel unter die Erde.
Minister Henk Kamp vom Wirtschaftsministerium hat das am 10.4.13  in einem Brief an das Parlament geschrieben. Er stellt 440 Millionen Euro zur Verfügung für die Verkabelung von 135 km Stromleitungen. Der Grund: Bewohner so viel wie möglich zu entlasten.
Neben der Verkabelung von 135 km alter Hochspannungsleitungen schlägt Wirtschaftsminister Kamp vor,  eine Anzahl von Wohnungen in der Nähe von Hochspannungsmasten aufzukaufen. Es geht schätzungsweise um 400 Häuser, die zu abgelegen liegen oder in der Nähe von 380kV-Leitungen liegen. Kamp rechnet für die Entschädigungsregelung, die ab 2017  5 Jahre läuft, 140 Millionen €.  Verkaufte Häuser dürfen nicht neu auf den Markt kommen.

11.4.13
Zustimmung des Bundestag zur Verordnung zur Novellierung der 26. BImSchV am 14.3.13.
Auch in Zukunft sollen keinerlei Mindestabstände für Freileitungen festgelegt werden, auch keinerlei Vorsorgewerte niedriger als die jetzigen Grenzwerte *).

 

Am 18.04.13 befasst sich der Umweltausschuss des Bundesrates federführend mit der Novellierung; danach entscheidet der Bundesrat.

Der Zustimmung des Bundestages vorausgegangen war  eine Empfehlung des federführenden Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  (mit 18 Stimmen gegen die 16 Stimmen der Opposition) nach einer Sachverständigenanhörung.

Diese Empfehlung wurde mit einer völlig falschen Darstellung, geradezu einer Umkehrung der tatsächlichen Aussagen der geladenen Sachverständigen begründet.  

Zitat (Begründung der CDU/CSU): „Wie die Sachverständigenanhörung …  gezeigt habe, seien gesundheitlich negative Auswirkungen durch die Grenzwerte der vorliegenden 26. BImSchV ausgeschlossen. Dies habe insbesondere auch der Sachverständige vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bestätigt.“

Die Wahrheit sieht laut Protokoll ganz anders aus: 

<> Drei Sachverständige haben anstelle des behaupteten Ausschlusses gesundheitlich negativer Auswirkungen genau das Gegenteil gesagt und drastisch niedrigere Grenz- bzw. Vorsorgewerte oder Mindestabstände gefordert.

<> Selbst der speziell erwähnte Sachverständige vom BfS hat keineswegs gesundheitlich negative Auswirkungen ausgeschlossen, sondern nur konstatiert, dass … die wissenschaftliche Befundlage nicht stark genug sei, um einen Kausalzusammenhang zu belegen, aber ausreichend, um eine Besorgnis zu begründen. Außerdem rate das BfS mit Blick auf bestehende Bewertungsunsicherheiten zur Vorsorge  Beim Stromausbau könne zum Beispiel eine Minderung der Exposition durch Abstand zwischen Stromleitung und Wohnbebauung erreicht werden. Bei neuen Trassen sollten nach Möglichkeit Wohngebiete gemieden werden.

<> Die übrigen zwei  Sachverständigen waren für den gesundheitlichen Aspekt nicht zuständig und haben diesen gar nicht angesprochen.

 *) Details siehe unten die Mitteilung vom 11.3. und die Rubrik „Grenzwerte-Änderung/ Stellungnahme zum Entwurf“.

Weitere irreführende Ausagen in der Plenarsitzung des Bundestages vor der Abstimmung werden in nachfolgenden Beiträgen angesprochen werden.


11.3.2013
Novelle der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV):
Experten-Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 27.2.13

 

Zur Novelle:
Sie gilt nicht für alle neu zu errichtenden Höchstspannungsleitungen auf bestehenden Trassen und für die Betroffenen von vor dem 31.12.2013 (!!)  beantragten Planfeststellungsverfahren.
Auch danach gilt noch: Weiterhin müssen keinerlei Mindestabstände eingehalten werden, weiterhin sollen Grenzwerte für magnetische Felder von Hochspannungsleitungen gelten, die ca. hundertmal höher sind, als die Werte, bei denen ein doppeltes Risiko für Kinderleukämie  konsistent  nachgewiesen wurde  (in wissenschaftlich abgesicherten epidemiologischen Studien) und als die Grenz- bzw. Vorsorgewerte in einigen anderen u.a. auch europäischen Ländern.
(Siehe auch unser Register links „Grenzwerte-Änderung Stellungnahme zum Entwurf“)

Ausgewählte Aussagen der geladenen Experten auf der Anhörung:

(Wir beschränken uns hier auf die Aussagen zu magnetischen Feldern von Hochspannungsleitungen:)

Dr. Christoph Dörnemann ( Deutsche Kommission für Elektrotechnik (DKE)):
Er wies darauf hin, dass bei Vorsorgeüberlegungen nicht nur das Risiko von elektromagnetischen Feldern abgeschätzt werden solle, sondern auch andere Kriterien im Zusammenhang mit dem Netzausbau berücksichtigt werden müssten.

Rüdiger Matthes (Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)): 
Er begründete die Beibehaltung der bisherigen (hohen) Grenzwerte damit, dass die wissenschaftliche Befundlage nicht ausreichend sei, um einen Kausalzusammenhang herzustellen, was aber die Voraussetzung für eine Absenkung der Grenzwerte sei. (Er erwähnte nicht, dass dieses Urteil auf einer umstrittenen Bewertungsmethodik der SSK beruht. (SSK:  Deutsche Strahlenschutzkommission, ein Beratungsgremium, deren Zusammensetzung vom Ministerium (BMU) bestimmt wird.) )
Matthes wies darauf hin, dass vergleichbare und höhere Felder als von Hochspannungsleitungen auch von einigen Haushaltsgeräten erzeugt würden. (Erst im Frageblock etrwähnte er den entscheidenden Unterschied, dass im Gegensatz zu einem über Jahrzehnte permanent wirkenden  Hochspannungsfeld diese Haushaltsgeräte  nur kurze Zeit angeschaltet sind.)
Matthes erklärte aber, dass die Befunde (zu Hochspannungsleitungen) ausreichend seien, um eine Besorgnis zu begründen, und dass bei neuen Trassen Wohngebiete vermieden werden sollten.  
Die Grenzwerte alleine reichten nicht aus, um vor Risiken zu schützen. Es sei nicht Sache der Wissenschaftler, sondern eine gesellschaftspolitische Entscheidung, die Sicherheitsfaktoren dafür zu bestimmen. 

Prof. Dr. techn. Norbert Leitgeb (Technische Universität Graz):
Er wies auf einige Ungereimtheiten im Entwurf hin,  auf die Nichtberücksichtigung von neuen Feldquellen durch neue technische Entwicklungen  für den Alltagsgebrauch und auf die Nichtberücksichtigung der gleichzeitig mit den 50 Hz – Feld erzeugten Oberwellen. Er verteidigte die Bewertungsmethodik der Strahlenschutzkommission ohne nachvollziehbare Argumente und wertete die relative Bedeutung der Befunde aus epidemiologischen Studien mit einem flachen Witz über unsinnige Folgerungen aus statistischen Studien ab.  


Professor Dr. med. Hans-Peter Hutter (Medizinische Universität Wien):
Er monierte, dass die jetzigen ( und auch für die Zukunft vorgeschlagenen)  Grenzwerte zwar Schutz vor akuten Wirkungen, aber keinen Schutz vor langfristigen Auswirkungen (wie z.B. Krebs) böten. Er wies auf die sich um Größenordnungen unterscheidenden Sicherheitsfaktoren zwischen der SSK (deutsche Strahlenschutzkommission) und z.B. der U.S. Environmental  Protection Agency hin. Prof. Hutter nannte Beispiele für die verharmlosende Darstellung der epidemiologischen Befunde zur Kinderleukämie und bemängelte, dass das daraus  sich ergebende Votum heruntergespielt werde, obwohl es ausreichende Hinweise auf eine krebserregende Wirkung gäbe.
In der vorgelegten Novelle sei der Begriff Vorsorge „nicht mehr als eine abstrakte Vokabel“.  Prof. Hutter sprach sich für eine Absenkung der Grenzwerte nach Schweizer Vorbild aus.

Professor Dr.-Ing. Wilfried Kühling (Universität Halle-Wittenberg):
(Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates des BUND)
Er bemängelte die fehlende Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse
und  plädierte für deutlich niedrigere Vorsorgewerte. Er empfahl die Anwendung einer entsprechenden VDI-Richtlinie unter Berücksichtigung des Kriteriums „adverser Effekt“ (VDI: Verein Deutscher Ingenieure). Die von der deutschen SSK erhobene Vorbedingung für eine Festlegung niedrigerer Vorsorgewerte, die Kenntnis eines kausalen Wirkungsmechanismus, sei nicht der wissenschaftliche Standpunkt der Europakommission. Mit der geplanten Novelle würde es ab 2015 Menschen zweier Klassen geben, mehr und weniger geschützte. Prof. Kühling forderte zudem, eine Sanierungsklausel für Altanlagen in die Verordnung aufzunehmen.
In Bezug auf die bestehenden Verordnungen zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern sieht er eine Nachlässigkeit des Gesetzgebers und verwies auf das bestehende wesentlich bessere Schutzniveau  im deutschen Recht bei den Vorgaben für die Luftqualität.

Dr. rer. nat. Hans-Peter Neitzke (Ecolog-Institut):
Er wies auf die zahlreichen wissenschaftlichen Hinweise auf gesundheitliche Effekte auch weit unterhalb der bestehenden und geplanten Grenzwerte hin und bemängelte die jetzige Bewertungsmethodik der deutschen Strahlenschutzkommission, die letztlich das Schutzniveau an den bestehenden Verständnisgrad koppelt.  Für die Festlegung von Sicherheitsfaktoren sei eine grundlegende gesellschaftliche Diskussion erforderlich.
Dr. Neitzke plädierte dafür, bei allen Freileitungen 400 m Abstand nicht zu unterschreiten, ansonsten Erdkabel zu verwenden. Das durch Hochspannungsleitungen zusätzlich auftretende Magnetfeld sollte 0,1 Mikrotesla nicht überschreiten.


Unser Fazit:
Hierzu möchten wir direkt zitieren:
Reaktion der SPD  (Dirk Becker, Ausschussmitglied)  

Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Machbare tut, um Bürgerinnen und Bürger vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen. Das Vorsorgeprinzip beim Schutz gegenüber elektromagnetischer Strahlung ausgehend von Stromtrassen und Mobilfunkanlagen muss konsequenter angewendet werden. Dies haben die drei von der Opposition geladenen Sachverständigen in der Anhörung zur Änderung der 26. BImschV klar herausgearbeitet. Nachdem im letzten Jahrzehnt der Fokus auf der Gefahrenabwehr gegenüber den nachgewiesenen akuten Wirkungen lag, ist nun die Datenlage im Bereich der chronischen Wirkungen evident. Die bestehenden Grenzwerte bieten keinen ausreichenden Sicherheitsraum und müssen entsprechend abgesenkt werden. ….. Darauf hätten viele unserer Nachbarländer bereits sensibel regiert und ihre Grenzwerte angepasst: “Sie liegen dort um Größenordnungen niedriger. Nun muss auch Deutschland den nächsten Schritt tun und unterhalb der hier geltenden schwachen Grenzwerte höchsten Schutz gewährleisten.”

[Auszug aus http://www.solarify.eu/]


Nächste Schritte:

Beschlussfassung im Umweltausschuss:  13.03.2013

Beschlussfassung im Plenum des Deutschen Bundestages:  in derselben Woche

Anschließend ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.


30.1.2013
Neuer Jahresbericht 2011 (veröffentlicht am 16.11.2012) des Bundesamts für Strahlenschutz:

 

In seinem neuen Jahresbericht empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz „…zur Ergänzung der Grenzwerte zwingend Vorsorgemaßnahmen. Eine Reduzierung (der Exposition) kann in einfacher Weise dadurch erreicht werden, dass neue Stromtrassen geeignete Abstände zur Wohnbebauung einhalten.“
[Jahresbericht des BfS 2011 S.46ff: Neue Stromtrassen Quer Durch Deutschland, 16.11.2012]

Anmerkung: Die Wirkung elektromagnetischer Strahlung von Höchstspannungsleitungen auf die Anwohner ist unabhängig davon, ob die neuen Leitungen auf neuen oder schon bestehenden  Trassen errichtet werden.

 30.1.13
Nach fünf Jahren ist ein Update des Report der internationalen BioInitiative Working Group erschienen (7.1.2013). Die BioInitiative Working Group beansprucht für sich, unabhängig von offiziellen Organisationen oder Industrieinteressen zu sein. Der Report wird verantwortet von 29 Autoren, Medizinern und Naturwissenschaftlern, aus 10 Ländern. Unter ihnen sind drei ehemalige Präsidenten der renommierten Bioelectromagnetics Society.
Das Fazit der  aktualisierten Bewertung des Standes der Forschung ist eindeutig:

Es sei nicht länger akzeptabel, neue Stromleitungen und elektrische Anlagen in Bereichen zu bauen, die für die Menschen eine Belastung von mehr als 0,2 bis 0,4 Mikrotesla bedeuten. Der existierende Grenzwert der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, ein Verein) von 100 Mikrotesla, der auch in Deutschland gilt,  sei überholt und beruhe auf falschen Annahmen.
[BioInitiative Working Group, Cindy Sage and David O. Carpenter, Editors.
BioInitiative Report: A Rationale for a Biologically-based Public Exposure Standard for Electromagnetic Radiation at  www.bioinitiative.org, December 31, 2012]

 30.1.13
ICNIRP ((Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, ein Verein) hat auf der letzten Hauptversammlung am 30./31.10. 2012 beschlossen,
die alte Struktur mit ständigen Ausschüssen und beratenden Experten aufzulösen.
Zukünftig soll ein Pool externer Experten zur Unterstützung der ICNIRP-Projektgruppen ausgewählt werden.

(ICNIRP hat die hohen Grenzwerte empfohlen, die Deutschland übernommen hat.)

 
5.8.12
Gesucht : Vorsorgeprinzip bei Hochspannungsleitungen
Dieses ist der Titel eines fast ganzseitigen Artikels der „VDI nachrichten“ (VDI: Verein Deutscher Ingenieure) vom 3.8.12, der renommierten Wochenzeitung mit hohem Verbreitungsgrad bei technischen Führungskräften.
Lange Zeit wurde in weiten Teilen der deutschen Presse die fehlende angemessene Vorsorge vor Gesundheitsrisiken im Nahbereich von Höchstspannungsleitungen ignoriert.
 
Die Tatsache, dass die Gültigkeit der deutschen Grenzwerte nach der 26. BimSchV von 1996 nur auf diejenigen gesundheitlichen Auswirkungen bezogen ist, für die ein kausaler Wirkungsmechanismus des elekromagnetischen Feldes bekannt ist, verknüpft den Schutzbereich der deutschen Grenzwerte mit einem hohen Erkenntnisstand der Molekularbiologie. Der ist für fast alle Krankheiten, die erst durch langjährige Einwirkung entstehen oder erst nach langer Zeit offenbar werden, nicht ausreichend. Dieser somit drastisch begrenzte Schutzbereich der so definierten deutschen Grenzwerte ist alles andere als eine Vorsorge vor Gesundheitsrisiken – insbesondere, wenn zahlreiche sonstige wissenschaftliche Warnhinweise vorliegen, z.B. aus zahlreichen internationalen epidemiologischen Studien konsistente Aussagen über ein erhöhtes Kinderleukämierisiko. (Dabei ist Kinderleukämie der einzige Krebstyp, für den überhaupt ausreichende epidemiologische Studien vorliegen.)
Dieses wird nun in diesem Artikel thematisiert, u.a. auch durch die andere – vorsorgeorientierte - Vorgehensweise in der Schweiz. Die Schweizer haben neben den wissenschaftlich begründeten Grenzwerten noch sogenannte Vorsorgegrenzwerte. „ Damit soll  das Risiko für gesundheitliche Auswirkungen, die man heute noch nicht oder nicht genügend kennt, frühzeitig vermindert werden“(J. Baumann, Schweizer Bundesamt für Umwelt (Bafu)). Dazu Prof. W. Kühling (Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des BUND): „Bei uns drückt man sich um die eigentlich verfügte Vorsorge. Die Schweizer dagegen legen diese Vorsorge so aus, wie sie gewollt ist.“
 
Anmerkung:
Der begrenzte Schutzbereich der deutschen Grenzwerte und die resultierenden Konsequenzen sind der Allgemeinheit und offenbar auch politischen Entscheidungsträgern nicht hinreichend bekannt. Auf Dauer wird das nicht unbekannt bleiben oder heruntergespielt werden können.


8.6.12
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt  zweistufiges Schutzkonzept
 
Auf der Veranstaltung der Bundesnetzagentur „Technik-Dialog: Freileitungen und Erdkabel“ am 17.4.2012 in Hannover empfahl das BfS ein
 
zweistufiges Schutzkonzept:
 
Stufe 1 sind die gesetzlich verankerten Grenzwerte. Grundlage für diese sind die nachgewiesenen direkten Wirkungen (also keine langfristigen Wirkungen).
 
Stufe 2: „Unterhalb der Grenzwerte sind gesetzlich verankerte Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um wissenschaftlichen Unsicherheiten Rechnung zu tragen und mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren.“
 
„Neue Leitungen der elektrischen Energieversorgungsnetze sollen Hintergrundbelastungen an Orten, wo sich Menschen einen wesentlichen Teil des Tages aufhalten, nicht wesentlich erhöhen.“
 
Anmerkungen hierzu:
1) Die typische Hintergrundbelastung liegt innerhalb von Wohnungen
- in ländlichen Bereichen bei    0,02  -  0,2 Mikrotesla
- in städtischen Bereichen bei   0,1    - 1    Mikrotesla
 
! !  Die Belastungen der geplanten neuen 380-kV-Leitung liegen für viele Wohnungen in Quickborn nahe der Leitung deutlich über 1 µT, z.T bis über 5 µT
(laut Angaben des Netzbetreibers)!
 
2) Wichtig ist die empfohlene gesetzliche Verankerung der Vorsorgemaßnahmen. Die schon bisher eindeutigen Empfehlungen des BfS von „unabdingbaren“ Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur Einhaltung der Grenzwerte verhinderten keine Gerichtsurteile, die neue Höchstspannungsleitungen direkt über Wohnhäusern erlaubten.
 
3) Als „wissenschaftliche Unsicherheiten “ werden in der eigenen Terminologie von Strahlenschutzkommission und BfS alle wissenschaftlichen Erkenntnisse eingeordnet, für die nicht gleichzeitig auch ein detaillierter Wirkungsmechanismus (d.h. auf molekularer Basis) bekannt ist. Das gilt u.a. auch für anerkannte Erhöhungen von Gesundheitsrisiken als Ergebnis von (von Wissenschaftlern durchgeführten) epidemiologischen Studien.

5.3.12
Neue Geodaten-Informationssysteme bringen neue Erkenntnisse -
Hinweise auf erhöhtes Leukämierisiko Erwachsener an Hochspannungsfreileitungen aus bisher größter Fall-Kontroll-Studie
 
Neue Entwicklungen bei Informationssystemen mit digitalisierten geographischen Daten ermöglichen genauere Auswertungen des Einflusses von Hochspannungsleitungen auf Krankheitsrisiken. Die bei früheren Auswertungen oft sehr ungenaue Angabe des Ortes und damit auch der Magnetfeldexposition von Krankheitsfällen tragen dazu bei, dass erhöhte Risiken nicht als signifikant erkannt werden könnten.
 
Eine kürzliche Veröffentlichung [1] über die bisher größte Fall-Kontroll-Studie über Erwachsenen-Leukämie im Zusammenhang mit Hochspannungsfreileitungen zeigte ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko an Leukämie für Erwachsene, die dichter als 50 m an der Leitung wohnten. Das gilt für alle Fälle an Leitungen bis zu 200 kV. Für Leitungen über 200kV zeigte sich keine signifikante Erhöhung, allerdings standen hier zur Auswertung nur sehr wenige Fälle zur Verfügung.
Bisher war ein erhöhtes Leukämierisiko im Zusammenhang mit Hochspannungsleitungen nur bei Kinderleukämie anerkannt.
 
[1] Marcilio I.,  GouveiaI N., Leite Pereira FilhoM., Kheifets L, Rev Bras Epidemiol 2011; 14(4): 580-8 
 
26.2.12
 
Neues Hintergrundpapier
"Schutz vor niederfrequenten Wechselfeldern bei Hochspannungs-leitungs-Freileitungen und Erdkabel"  vom BUND auf der Seite "Service & Kontakt" unter der Rubrik "Mehr Informationen zum Thema Elektrosmog" :

www.bund.net/themen_und_projekte/technischer_umweltschutz/elektrosmog/service_kontakt/


25.1.12     Anerkannte Ergebnisse nicht herunterspielen!

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Höchstspannungsnetzes, speziell mit der geplanten Neuerrichtung von 380-kV-Höchstspannungsleitungen, die selbst im Jahr 2012 z.T. immer noch direkt über oder unmittelbar neben Wohnungen und Schulgelände geplant werden, gibt es wieder verstärkte Diskussionen um gesundheitliche Belange.
Dabei zeigen sich wieder zunehmend Bemühungen, die durch jahrzehntelange Studien gefundenen Zusammenhänge zwischen Hochspannungsleitungen und einem erhöhten Risiko für Kinderleukämie in ihrer Bedeutung herunterzuspielen oder gar in Frage zu stellen.

Dieses ist durch nichts gerechtfertigt; im Gegenteil: Wir weisen auf eine aktuelle Veröffentlichung [1] der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung (Weltgesundheitsorganisation)) vom Dezember 2011 hin:
Die oben genannte Veröffentlichung bestätigt nach einer zusammenfassenden Analyse (pooled analysis) die Ergebnisse von früheren Studien: eine circa zweifache Erhöhung des Risikos für Kinderleukämie bei einer Exposition größer als 0,4 Mikrotesla im Magnetfeld von Hochspannungsleitungen.
Dieses Ergebnis erfolgt übereinstimmend
- aus Studien in verschiedenen Ländern
- aus Studien mit unterschiedlichem Design
- aus Studien mit unterschiedlichen Methoden der Expositionsschätzung
- aus Studien mit unterschiedlichen Stromübertragungs- und Verteilungssystemen .

Die bei den geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitungen auftretenden magnetischen Felder bewirken im nahen Umfeld eine Exposition, die ein Vielfaches von 0,4 Mikrotesla ist.

Die Bedeutung dieser wissenschaftlichen Ergebnisse wird von interessierter Seite heruntergespielt mit der Aussage, dass es sich „nur“ um epidemiologische Studien handelt, also um ermittelte „statistische“ Zusammenhänge.
Dem entgegen steht die Aussage der Strahlenschutzkommission „Für die Erfassung möglicher Risiken sind epidemiologische Studien von besonderer Bedeutung“ [2].

Deshalb streben ja auch Strahlenschutzkommission, Bundesamt für Strahlenschutz, aber auch z.B. die Schleswig-Holsteinische Landesregierung [3] Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur Einhaltung der Grenzwerte an – zumindest verbal.
Die fehlende angemessene tatsächliche Realisierung von Vorsorgemaßnahmen wird mit inzwischen obsoleten Daten und Argumenten begründet oder ist auf die üblicherweise langwierige Reaktion auf neue Fakten und Situationen zurückzuführen.

Die offenen Diskussionen um Wirkungsmechanismen auf molekularer Basis für langfristige Wirkungen (wie Krebs) dürfen keinesfalls als Vorwand dienen, die bestehenden sehr deutlichen Warnhinweise einfach zu ignorieren und eine angemessene Risikovorsorge zu unterlassen.

[1] Prog Biophys Mol Biol. 2011 Dec;107(3):339-42. Exposure to extremely low-frequency magnetic fields and the risk of childhood cancer: Update of the epidemiological evidence.
Schüz J., Source International Agency for Research on Cancer (IARC), Section of Environment and Radiation
[2] Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern, 2001
[3] „Vermeidung von Überspannungen von Wohngebäuden und Siedlungen, die Vergrößerung der Abstände der Leitungen zu Wohnnutzungen“ , Drucksache 17/ 1891, Schleswig-Holsteinischer Landtag, 11.10.2011



 
  Heute waren schon 11 Besucher (24 Hits) hier!