Projekt ARIMMORA:
Hilft das EU-Forschungsprogramm zum Anwohnerschutz
beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes?
Gesamturteil: Das Projekt ARIMMORA ist das einzige nennenswerte Projekt im Rahmen des EU-Forschungsprogramms zu diesem Thema. Ergebnisse, die beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes zu hilfreichen Maßnahmen für den Schutz der Anwohner führen, können bei der Art der Auslegung des Projektes und dem praktizierten Vorgehen bei der Risikobewertung nicht erwartet werden.
Die Executive Summary des Projekts ARIMMORA kann von verantwortlichen Politikern und Richtern des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgericht dazu benutzt werden, um weiterhin die Notwendigkeit von Regelungen für einen besseren Anwohnerschutz abzulehnen.
In der Executive Summary wird nicht deutlich, dass – im Gegensatz zum Projektziel und erst recht zum Projekttitel – nur ein kleiner Teil des zur Debatte stehenden Risikumfangs im Projekt tatsächlich behandelt wird.
In der Executive Summary wird auch nicht deutlich, dass – trotz aller durch das Projekt gegebenen Einschränkungen - Teile der Projektergebnisse wichtige Ergebnisse bringen, die das Hauptargument für eine niedrige Bewertung des Risikos und damit gegen Vorsorgemaßnahmen widerlegen.
Bei einer Berücksichtigung dieser Ergebnisse und bei einer angemesseneren Risikobewertung ohne die ganz offensichtlichen Mängel erscheint die Notwendigkeit zusätzlicher Vorsorgemaßnahmen angezeigt.
Kontext: Die heutigen Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung wurden 1996 festgelegt mit der Einschränkung, dass sie eventuelle langfristig gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder nicht berücksichtigen. Als Grund dafür wurde ein unzureichender Kenntnisstand angeführt. Seitdem werden entsprechende Forschungen angemahnt, auch regelmäßig wiederkehrend in allen offiziellen Status- und Bewertungsberichten (s.z.B. [1]-[12]).
Diese Forderungen bekamen zusätzliches Gewicht, da zudem seit 2001 epidemiologische Studien immer eindeutiger auf ein zunehmendes langfristiges Risiko hinwiesen.
Als Hauptgrund dafür, dass dennoch keine strengere Vorschriften eingeführt wurden, wurde die fehlende Kenntnis eines zugehörigen Wirkungsmechanismus genannt (so z.B. noch in 2013 mit Berufung auf die Bewertungen der SSK [13][14]).
Zu betonen ist, dass ein zugehöriger Wirkungsmechanismus nicht gefunden wurde,
- nicht, obwohl jahrelang danach geforscht wurde,
- sondern nicht, weil angemessene Forschung dazu gar nicht durchgeführt wurde.
Projekt ARIMMORA (Advanced Research on Interaction Mechanisms of electromagnetic exposures with Organisms for Risk Assessment) :
Ziel: Untersuchung der zugrundeliegenden biophysikalischen Mechanismen und Aufklärung eines möglichen kausalen Zusammenhanges zwischen der Exposition extrem niederfrequenter Magnetfelder (ELFMF) und Krebs, speziell Leukämie im Kindesalter.
Bedeutung des Projekts ARIMMORA: ARIMMORA ist das einzige im Rahmen des EU-Forschungs-programms verfolgte Projekt, das laut Projektbeschreibung auch den Wirkungsmechanismus extrem niederfrequenter elektromagnetischer Felder (ELFEMF) zum Thema hat - nachgefragt seit 1996, begonnen 2011, beendet 2015.
Es ist somit zu erwarten, dass die Ergebnisse von ARIMMORA oder zutreffender, die in der Executive Summary formulierten Ergebnisse, maßgeblich sind für zukünftige Entscheidungen politischer Entscheider und Richter.
Bewertung der Ergebnisse
Die Projektergebnisse werden hier unter zwei Aspekten kommentiert:
(I) Auslegung des Projektes ,
(II) Risikobewertung.
(I) Zur Auslegung des Projekts: Ganz offensichtlich kann in dem gegebenen Zeit- und Kostenrahmen die gestellte Frage des Projektauftrages nicht beantwortet werden, und so bedeutet und liefert dieses Projekt nur eine Vorarbeit zur Beantwortung. An mehreren Stellen der Projektplanung und der Projektergebnisse wird bestätigt, dass von wissenschaftlicher Seite dieses Projekt nur als „eine erste Runde“ angesehen wird.
(Ia) Zum Projektbudget: Das gesamte zur Verfügung stehende Projektbudget ist sehr gering im Verhältnis zu Bedeutung und Umfang des betroffenen Anwendungsgebietes, dem Ausbau des Übertragungsnetzes, und den gegebenenfalls negativen jahrzehntelangen Konsequenzen für die Gesundheit der Anwohner.
Es ist auch sehr gering im Verhältnis zu den gezahlten Erträgen an diejenigen, die vom Netzausbau profitieren. Ein anschauliches Beispiel: Die Gesamtkosten des Projekts ARIMMORA sind über 4 Jahre verteilt ca. 4,6 Millionen Euro. Die Entschädigung, die Tennet allein 2015 an die Windmüller allein in Schleswig-Holstein zahlte für nicht erzeugten Strom, beträgt ca. 220 Millionen Euro [15].
In einem eigentlich zentralen Gebiet des Projekts, der „Mikrodosimetrie“, sind mit Hinweis auf die beschränkten verfügbaren Mittel die Arbeiten beschränkt auf eine umfangreiche Literaturübersicht.
Das hat mit „Advanced Research“ (s. Projekttitel) nichts zu tun.
(Ib) Zur Versuchsplanung: Ein (von vornherein erkennbar?) zu geringer Versuchsumfang bei Tierversuchen, der zur Aussagefähigkeit eine Versuchswiederholung erfordert, verursacht weitere mehrere Jahre Verzögerung bis zu einem Ergebnis. Die Ergebnisse aus Tierversuchen spielen bei der von der deutschen Strahlenschutzkommission praktizierten Vorgehensweise bei der endgültigen (Evidenz-) Bewertung eine maßgebliche Rolle dabei, ob Vorsorgemaßnahmen als gesetzlich erforderlich betrachtet werden. (Das ist auch in der Executive Summary zu Arimmora der Fall.)
Wenn Untersuchungen und Entscheidungskriterien zu Vorsorgemaßnahmen so durchgeführt werden bzw. so beschaffen sind, dass sie erst nach Ausbau des Höchstspannungsnetzes zu Vorsorgemaß-nahmen führen können, bedeutet das: Beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes gibt es keine Vorsorgemaßnahmen.
(Ic) Inhaltliche Defizite: Aus der Sicht brauchbarer Informationen zu Entscheidungen über Vorsorgemaßnahmen erscheinen als inhaltliche Defizite bei der Auslegung des Projekts u.a.:
(Dfz1) Es fehlt eine prioritätsmässige Strukturierung des Projekts nach definierten Zwischenergebnissen („Meilensteinen“), bei denen gegebenenfalls entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden müssen. Der Ausbau, der das neue Höchstspannungsnetzes für Jahrzehnte festlegt, findet jetzt und in wenigen Jahren statt.
Wissenschaftliche Ergebnisse, die erst am Ende oder nach dem Höchstspannungsnetzausbau berücksichtigt werden können oder werden, haben mit dem Anwohnerschutz nichts zu tun.
(Dfz2) Am Anfang des Projektes fehlt eine wesentlich stärkere Wichtung von Untersuchungen, deren Ergebnisse eine Leitfunktion für die Ausrichtung der weiteren erforderlichen Forschung des sehr umfangreichen und sehr komplexen Problemgebietes haben können. Dazu bietet sich eine stärkere Wichtung der Signalverarbeitungsprozesse auf Zell- und Biomolekülebene geradezu an.
(Dfz3) Das Projekt behandelt nur einen begrenzten Teil von Mechanismen, über die ELFEMF *) prinzipiell gesundheitliche Schäden bewirken könnte. Als besonders wichtige Defizite erscheinen:
(Dfz3.1) Fast völlig ignoriert wird im Projekt die beträchtliche Wahrscheinlichkeit, dass wesentliche von ELFEMF*) bedingte gesundheitliche Effekte erst auftreten in Kombination mit anderen äußeren (höherenergetischen) Einwirkungen wie sichtbares oder UV-Licht. Wenn diese äußeren Einwirkungen aber überall vorhandenen sind, sind Ausschlusskriterien für physiologische Effekte von ELFEMF aus energetischer Sicht nicht von praktischer Bedeutung.
„Zur Störung eines geregelten Ablaufs in einem System, die zu einem Schaden führt, genügt ein ungleich kleinerer Energieaufwand als zur direkten Verursachung des Schadens.“
(Dfz3.2) Die Beschränkung auf Untersuchungen der veränderten Signalverarbeitung zwischen Zellen gleichen Typs schließt ein vielfach größeres Gebiet an Effekten aus. Diese könnten möglicherweise entstehen durch veränderte Signalverarbeitung zwischen unterschiedlichen Zellen - auch Zellen oder allein Molekülen unterschiedlicher Organe. Zu einer angemesseneren Berücksichtigungs von möglichen Störungen im gesamten Netzwerk biomolekularer Signalprozesse sind nähere Erläuterungen zu finden z.B. in
http://www.elektromagnetische-felder-risikobewertung.de/ ,
Teil 2: SCENIHR opinion 2015 - Kommentar ,
· grundsätzl. Mängel 2.5 - 2.8 , Abschnitt 2.7: Netzwerk biomolekularer Signalprozesse nicht angemessen berücksichtigt
(Dfz3.3) Die Fokussierung auf Cryptochrom ist aufgrund des schon fortgeschrittenen Kenntnisstandes zu diesem Molekül nachvollziehbar. Grundsätzlich sind aber alle Moleküle von Interesse, die geeignete „Elektronentransfer-Funktionalitäten“ im Zusammenhang mit sichtbaren oder UV-Licht haben und wichtige Funktionen z.B. bei Regelung oder Schutz (z.B. Pigmente) ausüben.
Die im begrenzten Rahmen dennoch erzielten Teilergebnisse werden im Teil (IIb) angesprochen.
Fortsetzung 14.5.2016:
(II) Risikobewertung:
(IIa) Bewertung laut Executive Summary ( ARIMMORA):
Für politische Entscheider und Richter dürfte von den ARIMMORA-Ergebnissen nur die Executive Summary maßgeblich sein: In dieser werden als Fazit des ARIMMORA-Projektes weder direkt noch indirekt strengere Grenzwerte oder zusätzliche verpflichtende Vorsorgemaßnahmen für den Anwohnerschutz verlangt.
Die Executive Summary bezieht sich nur auf Leukämie im Kindesalter und stuft sie unverändert wie 2001 die IARC***) als „möglicherweise karzinogen“ ein („2b” Klassifikation nach IARC).
Begründet wird diese Einstufung auch 2014 noch durch die „begrenzte Evidenz“ der Karzinogenität bei Menschen und der unzureichenden Evidenz der Karzinogenität bei Tierversuchen.
(Der Begriff Evidenz wird hier wie von der Strahlenschutzkommission (SSK) im Sinne von „Beweislage“ und damit auch als Maß für die „Sicherheit des Wissens“ verwendet. [14])
Diese Klassifikation ist ein Hauptargument gegen die Einführung niedriger Grenzwerte oder zusätzlicher verpflichtender Vorsorgemaßnahmen (siehe die Diskussion und die vorbereitend en Papiere zur Neufassung der Verordnung über elektromagnetische Felder vom 14.8.2013).
Beispiele im Jahre 2014 dafür sind z.B. die Neuerrichtung von 380 kV-Leitungen in Abständen deutlich unter 100 m von Wohngebäuden (in Wohngebieten) in Schleswig-Holstein.
Die Aussage der Executive Summary erscheint falsch aus u.a. folgenden Gründen:
- Die verwendete Methode der Evidenzbewertung ist nicht akzeptabel (und wird auch von mehreren anderen Organisationen abgelehnt) [15].
- Im konkreten Anwendungsfall erscheint als besonders fragwürdig die hohe Wichtung der unzureichenden Evidenz der Karzinogenität bei Tierversuchen im Gesamturteil. Die Bewertung „unzureichende Evidenz“ entsteht allein dadurch, dass im Rahmen des Projekts völlig unzureichende Tierversuche durchgeführt wurden. Warnhinweise aus vielfach bestätigten erhöhten Krankheitsraten von Menschen zu ignorieren und eine Verhinderung von ansonsten angeratenen Vorsorgemaßnahmen maßgeblich dadurch, weil hypothetisch brauchbare Tierversuche gar nicht durchgeführt wurden, erscheint nicht tragbar (siehe auch Abschnitt (Ib) oben).
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass es bisher kein anerkanntes Tiermodell für die UV-induzierte Hautkrebsentstehung gibt [13], und UV-Licht dennoch mit “überzeugender Evidenz“ als kanzerogen klassifiziert wird.
Betrachtet man die verbleibende Komponente der Evidenzbewertung, so verbleibt die Bewertung „begrenzte Evidenz der Karzinogenität bei Menschen“. Hinter diesem für Laien nicht sehr aussagekräftigen Begriff steht die Zuordnung „wahrscheinlich karzinogen für Menschen“ [15].
Das ist ein Befund, bei dem man normalerweise Vorsorge- oder andere Maßnahmen erwartet.
(IIb) Bewertung anhand des Textes außerhalb der Executive Summary ( ARIMMORA):
In der Executive Summary auf Seite 2 wird keinerlei Vorsorgeempfehlung gegeben, wohl aber auf Seite 19, unter der Bezeichnung „Politik der klugen Vermeidung“ (policy of 'prudent avoidance'): So wird empfohlen, dass neue Schulen nur in genügendem Abstand von Höchstspannungsleitungen bzw. neue Höchstspannungsleitungen nur entfernt von bestehenden Schulen gebaut werden sollen.
Das ARIMMORA-Projekt hat wichtiges Wissen zur möglichen Kanzerogenität des Ausgesetztseins gegenüber ELFMF**) hinzufügt, wie zu Recht - trotz aller in Abschnitt (I) genannten Defizite - konstatiert wird (S.19). Eine neue Einsicht in Wirkungsmechanismen wird genannt.
Die Konsequenz dieser Findungen erscheinen uns aber völlig unterbewertet: Denn noch 2009 wurde auf der Klausurtagung der SSK zum Thema "Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung" konstatiert, dass "für niederfrequente Felder bisher kein zellulärer Wirkungsmechanismus bekannt ist" oder dass ein „ ein biophysikalischer Wirkmechanismus" fehlt [13]. Zu betonen ist, dass nicht eine fehlende detaillierte Aufklärung eines möglichen Wirkungsmechanismus moniert wurde, sondern die Kenntnis eines möglichen Wirkungsmechanismus. Das Argument eines fehlenden Wirkungsmechanismus war wesentlich für eine niedrige Evidenzeinstufung und die darauf begründete Ablehnung strengerer Regelungen wie z.B. verpflichtende Vorsorgemaßnahmen.
Ein wesentliches Ergebnis der in der Zusammenfassung des ARIMMORA-Projekts nur vage genannten „new mechanistic insight“ ist die „nicht-thermische“ Aktivierung von speziellen Biomolekülen durch ELFMF**) , und zwar schon bei einer magnetischen Flussdichte von unter 0,2 Mikrotesla.
Sowohl die Beteiligung von Cryptochrom als auch die Mitwirkung einer weiteren Energiequelle (blaues Licht) als auch die Aktivierung einer MAPK-Signalkaskade geben solide Hinweise auf Wirkungsmechanismen, die viele Jahre als unbekannt und oft sogar – mehr oder weniger unterschwellig – als unmöglich dargestellt wurden.
Das ist in zweifacher Hinsicht von großer Bedeutung:
A) Das wesentliche Argument eines Großteils der Ablehnungen strengerer Regelungen fällt weg. Dieses war ja gerade, dass äußere Einflüsse unterhalb der thermischen Schwelle keine Wirkungen haben können.
B) Die untersuchten speziellen aktivierbaren Signalwege spielen eine wesentliche Rolle in einer Vielzahl von intra- und intermolekularen Signalprozessen, u.a. auch bei der Krebsentstehung.
In diesem Zusammenhang sei nochmals daran erinnert, dass die Beschränkung der Risikobewertung von ELFEMF*) auf Leukämie im Kindesalter bedingt ist durch unzureichende oder ganz fehlende sonstige Studien und nicht durch wissenschaftlich belegte Ausschlusskriterien.
I.a.W.: Der eigentlich zur Debatte stehende Risikumfang kann um ein Vielfaches höher sein.
(Diese Anmerkung ist keine Kritik am Projekt ARIMMORA, aber am Forschungsprogramm der EU. )
Fazit: Nach der Widerlegung des wesentlichen Gegenarguments und unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstands ist die Notwendigleit verpflichtender Vorsorgemaßnahmen angezeigt.
Anhang
ARIMMORA-Risikobewertung: Aus Laiensicht:
(1) Einem Laien, z.B. einem Familienvater, erschließt sich nicht, warum Höchstspannungsleitungen in nahen Schulen anders wirken sollten als in dem Kinderzimmer seiner gleich nahen Wohnung.
(2) Nicht durchschaubar ist i.a. für einen Laien das Ausmaß der bekannten und noch unbekannten wesentlichen Zusammenhänge. Nachvollziehbar ist aber der Befund, dass ELFMF **) in das verantwortliche biomolekulare Regelsystem eingreifen kann. Auch wenn im Einzelnen nicht bekannt ist, wie das zu Schäden führen kann: wenn Schäden wie z.B. Leukämie sehr ernsthaft zur Debatte stehen, ist es naheliegend, diesen Eingriff von vornherein zu vermeiden.
Zitate und Abkürzungen
*) extrem niederfrequente elektromagnetische Felder (ELFEMF)
**) extrem niederfrequente Magnetfelder (ELFMF)
[1] http://www.ssk.de/werke/volltext/1991/ssk9110.pdf
[2] 1992 Energy Policy Act (PL 102-486, Section 2118), NIH Publication No 99-4493
[3] WHO Fact Sheet N182.doc , Reviewed May 1998, EMF and Public Health, Physical Properties and Effects on Biological Systems
[4] Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern, , 4.7.2001
[5] WHO, Environmental Health Criteria; 238, Extremely Low Frequency Fields, 2007
[6] Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern derelektrischen Energieversorgung und –anwendung, , 21./22.02.2008
[7] http://www.bfs.de/de/elektro/nff/recht.html
[8] European Commission, Directorate- General for Health and Consumers, SCENIHR, Health Effects of Exposure to EMF, adopted at 28th plenary of 19 January 2009
[9] European Commission, Directorate- General for Health and Consumers, SCENIHR, Research needs and
methodology to address the remaining knowledge gaps on the potential health effects of EMF, adopted at 3rd
plenary of 6 July 2009
[10] Forschungsprogramm des Bundesamts für Strahlenschutz, Zeitraum 2009-2013
[11] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in
Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI)
[12] Executive Agency for Health and Consumers, Contract Reference: 2009 62 03, Promoting healthy environments: ElectromagneticFields, August 2010
[13] Zusammenfassung und Bewertung der Klausurtagung 2009 der Strahlenschutzkommission:
Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung“, 28.4. 2010
[14] Vergleichende Bewertung der Evidenz von Krebsrisiken durch elektromagnetische Felder und Strahlungen, Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, 14.4. 2011
[15] WELT AM SONNTAG, Nr.18, 1.5.2016
[16] Eine detaillierte Begründung für die Unzulänglichkeit dieser Methode und der resultierenden Konsequenzen ist weit außerhalb des hier gegebenen Rahmens. Nähere Informationen hierzu kann man z.B. via
http://www.elektromagnetische-felder-risikobewertung.de und die dortigen Zitate finden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) z.B. schlägt hingegen zur Ergänzung der Grenzwerte zwingend Vorsorgemaßnahmen vor. Eine Reduzierung des Risikos könne in einfacher Weise dadurch erreicht werden, dass neue Stromtrassen geeignete Abstände zur Wohnbebauung einhalten.
[ Jahresbericht des BfS 2011 S.46ff: Neue Stromtrassen Quer Durch Deutschland, 16.11.2012 ]