20.3.14 Kompromiss zur Trassenlösung verkündet
Am 18.3.14 wurde im Rahmen des letzten Runden Tisches der Kompromiss bekanntgegeben, der eine kleinräumige Verschiebung der Trasse im Bereich Quickborn-Süd bedeutet.
Die Stadt Quickborn nimmt ihre Klage auf der Grundlage eines außergerichtlichen Vergleiches zurück.
Im nächsten Schritt wird die Planfeststellungsbehörde die anstehenden formalen Schritte durchführen. Da die Einverständniserklärungen vorliegen, ist in Kürze mit der Genehmigung zu rechnen.
Der Bau wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres beginnen.
Unser Kommentar: Es ist müßig zu betonen, dass dieser Kompromiss entfernt ist von unseren Zielen vor 6 Jahren (Erdverkabelung oder Umgehung des Wohngebiets; siehe die restlichen Seiten dieser Website).
Der Kompromiss ist kein Grund zum Jubeln, er ist aber entscheidend besser als die Trasse ohne Verschiebung.
Weitere Anmerkungen werden folgen.
Ein Aspekt soll unmittelbar betont werden:
Diese Lösung wurde nur möglich, weil unsere Kommunalpolitiker uns von Anfang an den Rücken gestärkt haben, sich Bürgermeister und der 1. Stadtrat stark engagiert haben. Diese Lösung bedeutete langwierige Verhandlungen und engagierte Arbeit der Mitarbeiter in der Verwaltung und ein freiwilliges Entgegenkommen neu betroffener Grundeigentümer.
Siehe auch Presse:
http://www.shz.de/lokales/quickborner-tageblatt/riesenmasten-baubeginn-im-herbst-id6051386.html#
http://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article125986374/Stromtrasse-wird-verschwenkt.html
7.2.14
WIK-EMF-Briefe seit 15.1.14 eingestellt.
Reduzierung der Verbreitung wissenschaftlicher Informationen?
Das private „Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur u. Kommunika-tionsdienste“ (WIK) engagiert sich in der Forschungskommunikation zu potenziellen Umweltwirkungen elektromagnetischer Felder. In den sogenannten „EMF-Briefen“ hat es dazu regelmäßig einschlägige Fachinformationen und Nachrichten zusammengetragen. Die erforderlichen Ressourcen dafür wurden vom ehemaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bereitgestellt.
Diese Unterstützung wurde nun eingestellt. Am 30.1.2014 erschien der letzte WIK-EMF-Brief.
Unser Kommentar:
Quer durch alle politischen Parteien und von den die Regierung beratenden Experten wird betont, dass zum Gelingen der Energiewende die Akzeptanz der Bevölkerung notwendig sei.
Eine Vorbedingung für Akzeptanz eines Projektes ist Vertrauen in die Informationen über das Projekt.
Ein Großteil der vom Höchstspannungsnetzausbau betroffenen Bevölkerung ist verunsichert durch die Gesundheitsrisiken, die bei Höchstspannungsleitungen in der Nähe von Wohnungen, Kindergärten und Schulen zu sehr kontroverser wissenschaftlicher Debatte stehen.
Ein Verschweigen oder eine ganz offensichtlich einseitige Information über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu den potentiellen Gesundheitsrisiken schüren zwangsläufig Misstrauen. Das ist kontraproduktiv zur erforderlichen Akzeptanz.
Die jetzt gestoppten WIK-EMF-Briefe hatten zur sachlichen Information beigetragen.
Ein ganz schlechter Anfang für den neuen Minister für Wirtschaft und Energie.
***
Ein aktuelles Beispiel für ein Ergebnis einer wissenschaftlichen Veröffentlichung zu einem Thema, das relevant ist, weil es sogar in der Begründung von aktuellen Planfeststellungsbescheiden und Bundesverwaltungsgerichtsurteilen eine Rolle spielt, finden Sie unter unserer Rubrik „Aktuelle Info zu gesundh. Aspekten“.
Dieses Ergebnis wird erwähnt in einem der letzten WIK-EMF-Briefe, scheint aber in sonstigen von der Regierung unterstützten Publikationen nicht kommuniziert zu werden.
13.1.2014
Hochspannungsleitung stürzt in den Garten neben Wohnhaus
Über einem Wohnhaus in Wiesmoor (Landkreis Aurich) ist am 9.1.2014 eine Hochspannungsleitung gerissen und auf Spielgeräte im Garten einer jungen Familie gestürzt. Bis zu fünf Meter hohe Blitze und Funken schlugen aus dem Kabel. Die Kinder aus einem benachbarten Kindergarten wurden in Sicherheit gebracht.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum geplanten Ausbau der Leitung läuft eine Klage der Stadt Wiesmoor.
Nähere Informationen siehe
Nordwestzeitung vom 10.1.14.:
http://www.nwzonline.de/blaulicht/abgerissene-hochspannungsleitung-faellt-in-wohngebiet_a_11,5,1388605056.html
Ostfriesenzeitung vom 13.1.14:
http://www.oz-online.de/-news/artikel/119385/Stromleitung-ueber-Haus-in-Wiesmoor-gerissen
NDR1 Niedersachsen 10.1.14:
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/oldenburg/stromkabel131.html
Laut Aussage der E.ON-Sprecherin im NDR (siehe oben) schalte sich die Leitung sofort ab, wenn ein Hochspannungskabel auf die Erde fällt. Der vom NDR befragte Sachverständige für Elektrotechnik und Brandermittlung ergänzte (s.o.), dass es bis zur Abschaltung möglicherweise etwas dauern könne. „ Bis der Erdschluss fest und übergangslos sei, verbreite das Kabel weiter Strom - und solange sei es "tödlich".“
Ostfriesische Nachrichten vom 13.1.14:
http://www.on-online.de/-news/artikel/119449/Eon-Kabelriss-kommt-sehr-selten-vor
Laut E.ON-Sprecherin (s.o.) sei es sehr ungewöhnlich, dass eine Hochspannungsleitung reiße. „So etwas komme, wenn überhaupt, nur alle paar Jahre einmal vor.“
Eigene Anmerkung: Damit sehen sich Anwohner der zur Neuerrichtung geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung in Quickborn in ihren Sorgen und Einwendungen weiterhin bestätigt. Dass diese Leitungsführung über Schulgelände und 20 Meter an Wohnungen vorbei weiterhin von Planfeststellungsbehörde und Landesregierung gebilligt und selbst gegenüber einer geringen Trassenverschiebung bevorzugt wird, ist unverständlich.
4.11.13
So macht man das woanders: Denkanstoß für die Landesregierung S-H?
Mit Vermittlung der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control haben sich die Windstromproduzenten auf einen Kostenbeitrag zum Netzausbau geeinigt. Laut der Branchenvertretung IG Windkraft sind in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland dadurch rund zwei Drittel der Netzausbau-Kosten abgedeckt worden, die direkt durch die Windkraftbetreiber verursacht wurden.
(Quelle: Die österreichische Tageszeitung „Die Presse“ vom 30.10.2013, S. F2)
Unsere Anmerkung:
Bei der in Quickborn-Süd geplanten Trasse scheitert bis jetzt immer noch eine gesundheitsrisikoarme Streckenführung an Beträgen, die im Verhältnis zu den Projektkosten nur Kleinbeträge sind.
Sie sind Kleinstbeträge im Verhältnis zu der einen Milliarde Euro Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Schleswig-Holstein allein 2011 (laut Angaben aus dem Wirtschaftsministerium).
Laut Planfeststellungsbescheid sind der Planfeststellungsbehörde die Auswirkungen einer Freileitung auf die Grundstückspreise - die im konkreten Fall im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind - bewusst, werden aber von ihr als im Ergebnis hinnehmbar bezeichnet.
Offensichtlich aber nicht hinnehmbar erscheint der Landesregierung ein kleiner Beitrag von den unmittelbaren Profiteuren der neuen Leitungen zu gesundheitsrisikoarmen Streckenführungen.
4.11.13
Lokaler TV-Sender NOA4 an der Höchstspannungsleitung
Am 25.10.13 war ein Team des lokalen TV-Senders NOA4 aus Norderstedt an der Höchstspannungsleitung am Peperkamp zum Interview mit Bürgermeister Köppl und betroffenen Anwohnern.
Gesendet wurde der Beitrag zum ersten Mal am 31.10.13 und in der üblichen Weise periodisch wiederholt.
Betont wurden die gesundheitlichen Bedenken der Anwohner. Insbesondere wurde die übliche Abwiegelung mit Hinweis auf die Einhaltung der in Deutschland ja sehr hohen Grenzwerte nicht akzeptiert, da selbst das Bundesamt für Strahlenschutz zusätzlich zu der Einhaltung der Grenzwerte verpflichtende Vorsorgemaßnahmen wie z.B. angemessene Mindestabstände fordert.
Bürgermeister Köppl betonte u.a., dass – auch wenn ein sogenannter „Runder Tisch“ eingerichtet worden war, die Stadt Quickborn sich mit ihren Vorschlägen weder von Tennet noch von der Landesregierung noch von der Bundesregierung ernst genommen fühle. Die Trasse sei offensichtlich im Vorfeld beschlossen und abgehakt worden.
Tennet wurde mit der Aussage zitiert, dass Tennet trotz Baugenehmigung bis zum letzten Moment noch auf Lösungsvorschläge einzugehen bereit sei, das Zeitfenster aber jetzt sehr eng sei.
Unsere Anmerkung: Die Lösungsvorschläge liegen ja schon lange auf dem Tisch und werden nach unserem Eindruck nur halbherzig und mit großer zeitlicher Verzögerung berarbeitet – auch ein (sehr bekannter) Weg, Lösungen scheitern zu lassen.
- Wenn es so sein sollte, dass eine gesundheitsrisikoarme Streckenführung an Beträgen scheitert , die im Verhältnis zu den Projektkosten nur Kleinbeträge sind, dann erscheint es als Zeichen entweder der Ablehnung oder der Unfähigkeit, der Verantwortung für ausreichende Vorsorgemaßnahmen gegen Gesundsheitsrisiken für die Bevölkerung nachzukommen.
- Wenn es so sein sollte, dass der Netzausbau in Schleswig-Holstein begonnen wird mit einer Trassenführung ausgerechnet dicht vorbei an vielen Wohnungen und über Schulgelände, ohne ausreichende Vorsorgemaßnahmen gegen Gesundsheitsrisiken, dann ist es ein grotesker Widerspruch zu der aufwendigen Kampagne der Landesregierung unter der Vorgabe, beim Netzausbau Akzeptanz und Rücksicht auf die Bevölkerung zu beachten. Der Glaubwürdigkeit und damit dem Netzausbau hilft es im Endeffekt nicht..
4.10.13
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: Antrag abgelehnt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Anträge der Stadt Quickborn und privater Wohnanlieger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380 kV-Freileitung abgelehnt.
Zur Begründung wurde genannt, dass die erhobenen Klagen voraussichtlich erfolglos bleiben werden, weil
- grundrechtliche Schutzpflichten zugunsten der menschlichen Gesundheit nach derzeitigem Erkenntnisstand keine niedrigeren Grenzwerte erfordern würden und die jetzigen eingehalten würden,
- eine Verschwenkung der Trasse in der Nähe der Wohnbebauung nicht geboten wäre, weil die betroffenen Grundstücke durch die bereits bestehende Trasse vorbelastet wären.
Die originale Pressemitteilung:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=69
26.8.13
Die Baumaßnahmen begannen am 22.8.13. Sie betreffen ausschließlich den Bereich zwischen dem Umspannwerk in Kummerfeld und dem Abzweig zur Elbe. Dadurch will Tennet gewährleisten, dass im ersten Bauabschnitt keine die laufenden Klagen betreffenden Bereiche berührt werden. Nach Abschluss dieses Bauabschnittes wird dieser zunächst wieder in der derzeitigen Spannungsebene (220 kV) betrieben .
Siehe dazu auch: http://www.quickborner-tageblatt.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2332046&no_cache=1
In der Pressemitteilung betont Tennet:
„Das Projekt übertrifft alles, was in Deutschland seit 1998 im Höchstspannungsbereich gebaut wurde.“
Unsere Anmerkungen:
(1) Ausgerechnet diese wichtige Strecke wurde nicht in die priviligierten Trassen des Energieleitungsausbaugesetzes aufgenommen, was die Möglichkeit der Teilerdverkabelung oder Mindestabstände bedeutet hätte (- unsere Forderung seit 2008). Desinteresse oder Hilflosigkeit der schleswig-holsteinischen Bundespolitiker?
(2) Ausgerechnet im Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte wird diese bedeutende Höchstspannungsleitung über Schulgelände und sehr dicht an Wohnungen errichtet. Das Desinteresse unserer Landesregierung an Mindestabständen von Wohnungen und Schulen ist u.a. durch die Missachtung der Stellungnahme der Quickborner Ratsversammlung vom 29.9.2008 zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) und dann im LEP selbst belegt, der keine Mindestabstände fordert.
Im Rahmen unseres Planfeststellungsbescheides werden wir dann auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schleswig-Holstein eben keine Schutzregelungen wie Niedersachsen habe.
25.7.13:
Eine gute Nachricht:
„Ich versichere ihnen, dass keine Schule überspannt wird und sie und ihre Kinder keine gesundheitlichen Schäden erleiden werden.“
[Frau Staatsekretärin Dr. Nestle (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein) laut Protokoll zur Facharbeitsgruppe „Faktencheck Erdkabel“ zur 380kV-Westküstenleitung in Heide am 23. Mai 2013]
Die schlechte Nachricht:
Diese Aussage galt für Husum, nicht für Quickborn.
Mehr unter Register „Notw. Richtigstellungen“ :
Richtigstellungen zu protokollierten Äußerungen von Minister Habeck auf einer Veranstaltung zur 380kV-Westküstenleitung
1.6.13
Die Klage der Stadt Quickborn gegen das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig- Holstein ist am 27.5. 13 fristgerecht eingereicht worden.
Siehe auch. Quickborner Tageblatt, 31.5.13, S.1 und 3:
http://www.quickborner-tageblatt.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2266107&no_cache=1
21.5.13
Erste Durchsicht des Planfeststellungsbescheids
Für den Bereich Quickborn-Süd wurden keinerlei Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag vorgenommen.
Das bedeutet, dass auch für den Schulbereich die in Aussicht gestellten Minderungen der Immission (z.B. durch Erhöhung und kleinen Verschwenk des Masten am Sportplatz) nicht realisiert werden sollen. Damit ist ein Teil des jetzigen Realschulgebäudes noch in dem Belastungsbereich*), den wir – und mehrere wissenschaftliche Organisationen – nicht akzeptieren wollen.
Zudem ist für ca. neunzig bewohnte Grundstücke eine Magnetfeldbelastung geplant, die höher ist (häufig 3-4-mal) ist als eine als kritisch angesehene Grenze*), maximal bis ca. 15-mal höher**).
*) Als kritische Grenze wird eine Magnetfeldbelastung gesehen, oberhalb der bei Hochspannungsleitungen (u.a.) konsistent ein doppeltes Risiko für Kinderleukämie gefunden wurde (siehe auch Rubrik >>> aktuelle Info zu gesundh. Aspekten)).
**) Diese Aussagen beruhen auf der Grundlage von Werten, die von TenneT im Rahmen des Planfeststellungsverfahren zur Verfügung gestellt wurden.
Selbst kleine Lösungsvorschläge, die für einen Teil der am schlimmsten betroffenen Anwohner eine wesentliche Entlastung gebracht hätten, werden nicht verfolgt – selbst nicht in dem Abschnitt, wo der von der Verschiebung neu betroffene Grundeigentümer der Verschiebung zustimmte.
Dafür wird nun ein beträchtlicher Teil eines Wohngebietes für Generationen einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Stereotyp wird im Planfeststellungsbeschluss jedes gesundheitliche Risiko bei Einhaltung der Grenzwerte ausgeschlossen .
Das ist für uns nur erklärlich mit der Unkenntnis oder Ignorierung der wissenschaftlichen Problemsituation, auf die selbst von denjenigen Experten (Bundesamt für Strahlenschutz und Strahlenschutzkommission) hingewiesen wird, auf die sich der Planfeststellungsbescheid beruft.
Dazu an dieser Stelle nur ein Zitat von einem Experten des Bundesamts für Strahlenschutz auf der Anhörung am 27.2.13 in einem Bundestagsausschuss:
„Reichen die Grenzwerte alleine aus? Ganz klar - nein.“
Unser Kommentar:
Eine ganz schwache Leistung des Ministeriums für Energiewende, wo es konkret um Problemlösung ging.
Mario Vargas Llosa (Literatur-Nobelpreis 2010):
"Die Politik wird durch Propaganda ersetzt"
Detaillierte kritische Anmerkungen zu Aussagen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen im neuen Register
>> Planfeststellung - Kritik (im Aufbau)
8.5.13
2.5.13: Pressekonferenz der Stadt Quickborn zur beabsichtigten Klage
Bürgermeister Köppl begründete und umriss zusammen mit Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck ( Kanzlei Mohr in Hamburg) die beabsichtigte Klage der Stadt Quickborn, die einen formaljuristischen Ansatz hat. Die Klage soll fristgemäß am 26.5.13 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht werden.
Siehe auch:
Umschau, 8.5.13: „Stadt Quickborn will gegen die Hochspannungsleitung klagen“
Hamburger Abendblatt, 3.5.13: „Höchstspannung: Quickborn klagt“
www.abendblatt.de/region/pinneberg/article115825557/Hoechstspannung-Quickborn-klagt.html
Quickborner Tageblatt, 23.4.13, Riesenmasten: Klage schon in der Schublade (S.1), Politik: Grünes Licht für Klage (S.3)
Quickborner Tageblatt, 20.4.13, Riesenmasten: Land erteilt grünes Licht
www.quickborner-tageblatt.de/index.php
Hamburger Abendblatt, 20.4.13, Stromtrasse wird in Hausnähe gebaut
www.abendblatt.de/region/pinneberg/article115449784/Stromtrasse-wird-in-Hausnaehe-gebaut.html
19.4.13
Auf der Strecke geblieben
Am 17.5.13 wird die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ausgelegt werden, dass die neue 380-kV-Trasse auf der alten Bestandstrasse errichtet werden soll.
Das wurde gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben.
Dicht an Wohnungen und über Schulgelände sollen Leitungen und Masten neu errichtet werden. Die Anwohner werden also bewusst einer über vierfach erhöhten Magnetfeldbelastung ausgesetzt, alle gesundheitlichen Risiken werden missachtet oder heruntergespielt.
Das ist im Widerspruch u.a. zu
<> den aktuellen Aussagen der Sachverständigen in der Anhörung des Bundestagsausschusses im März,
<> der Warnung des Bundesamts für Strahlenschutz im März („wissenschaftliche Befundlage ausreichend um Besorgnis zu begründen“ ..“Minderung der Exposition durch Abstand zwischen Stromleitung und Wohnbebaung“),
<> den Forderungen im Positionspapier 2011 „Der Grüne Stromplan für Schleswig-Holstein“ („Sensible Gebiete wie Ortschaften müssen umgangen oder durch Erdkabel entlastet werden“). Autor u.a: der jetzige Minister für Energiewende R. Habeck,
<> dem Originalzitat unserer Kanzlerin: „Im Zweifelsfall für die Sicherheit!“.
Die Sache ist in Quickborn mit der Realisierung der schlechtesten Lösung nicht ausgestanden.
Die Wette um das Gesundheitsrisiko gilt.
Wir wollten diese Wette auf keinen Fall.
Wir hoffen inständig, dass die Landesregierung die Wette gewinnt.
16.2.13
Elternvertreterin der Goetheschule befürwortet Kurzverschwenk der Trasse.
Siehe den Bericht im Quickborner Tageblatt vom 15.2.13 „Jeder Meter Abstand ein Gewinn“:
http://www.quickborner-tageblatt.de/nachrichten/lokales/quickborn/artikeldetails/article/1751/jeder-meter-abstand-ein-gewinn.html
9.2.13
Das Treffen des „Runden Tisches“ am 6.2.13 im Rathaus. Anwesend war u.a. wiederum die Staatssekretärin des Ministeriums für Energiewende etc. (MELUR) Ingrid Nestle.
Von den verfolgten Lösungen liegt selbst für den verfolgten Kompromiss der kurzräumigen Trassenverschwenkung bisher keine Einigung vor . Die Gespräche dazu laufen weiter; allerdings steht der Planfeststellungsbeschluss unmittelbar bevor.
Durch die kurzräumige Verschwenkung würden ca. neunzig bewohnte Grundstücke und das betroffene Gebäude des Schulzentrums Süd zumindest an den Rand der Grenze der als kritisch angesehenen Grenze der Magnetfeldbelastung von 0,4 µT*) gebracht, meistens weit unterhalb diese Grenze **).
Ohne kurzräumige Verschwenkung ist für diese jetzt noch eine Magnetfeldbelastung geplant, die häufig 3-4-mal höher ist als die kritische Grenze, maximal bis ca. 15-mal höher!
Anmerkung:
Ein Verzicht selbst auf eine kurzräumige Verschwenkung, deren Realisierung ja durchaus deutlich im Rahmen des Möglichen wäre, bedeutet, dass ein Wohngebiet und ein Schulgebäude bewusst einer risikobehafteten erhöhten Belastung ausgesetzt wird
– konträr auch u.a. zu der aktuell vom Bundesamt für Strahlenschutz als zwingend bezeichneten Vorsorgemaßnahme .
(Siehe auch Rubrik >>> aktuelle Info zu gesundh. Aspekten)
*) Als kritische Grenze wird eine Magnetfeldbelastung gesehen, oberhalb der bei Hochspannungsleitungen (u.a.) konsistent ein doppeltes Risiko für Kinderleukämie gefunden wurde (siehe auch Rubrik >>> aktuelle Info zu gesundh. Aspekten)).
**) Diese Aussagen beruhen auf der Grundlage von Werten, die von TenneT im Rahmen des Planfeststellungsverfahren zur Verfügung gestellt wurden.
Siehe dazu auch den Bericht im Quickborner Tageblatt vom 8.2.13:
http://www.quickborner-tageblatt.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2175927&no_cache=1
30.1.13
Bürgermeister kündigt zweigleisiges Vorgehen an
Unmittelbar vor dem erwarteten Planfeststellungsbeschluss kündigt Quickborns Bürgermeister Thomas Köppl ein zweigleisiges Vorgehen der Stadt an: Die Stadt hat eine Klage vorbereitet. Parallel dazu wird ein kleinräumiger Verschwenk der Trasse weiterverfolgt. Tennet hat zugesichert, diesen auch nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses weiterzuverfolgen.
Siehe Bericht im Quickborner Tageblatt:
http://www.quickborner-tageblatt.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2167776&no_cache=1
30.1.13
Erwartetete Entscheidung bewusst gegen den aktuellen Expertenrat?
Sollte der bevorstehende Planfeststellungsbeschluss tatsächlich auf die Lösung auf der Bestandstrasse hinauslaufen, so steht er im direkten Gegensatz zur aktuellen Empfehlung des Bundesamts für Strahlenschutz (Dez. 2012) und der umfangreichen Bewertung einer internationalen Gruppe von 29 unabhängigen wissenschaftlichen Experten (Jan. 2013) (siehe Register “Aktuelle Info zu gesundh. Aspekten).
Die uns entgegengehaltenen Argumente beruhen auf einer unvollständigen Berücksichtigung der im Zusammenhang zu berücksichtigenden früheren Aussagen des Bundesamts für Strahlenschutz und auf Gerichtsurteile, die sich ihrerseits auf ein Urteil des Verfassungsgericht von 2002 berufen. Dieses bezieht sich auf ein hier nicht gegebenes potenzielles Klageziel und stützt sich seinerseits auf einseitige Expertenaussagen auf den Kenntnisstand vor 2000, die im deutlichen Widerspruch zu den Expertenaussagen der letzten Jahre stehen (siehe oben).
Tennet und Landesbehörden berufen sich auf die Einhaltung der deutschen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung (von 1996) zur Rechtfertigung der Trassenplanung dicht an Wohnungen vorbei und über Schulgelände. Diese hohen Grenzwerte wurden von ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, ein Verein) übernommen.
Die Struktur von ICNIRP mit ihren ständigen Ausschüssen und beratenden Experten steht jetzt unmittelbar vor der Auflösung (siehe Register “Aktuelle Info zu gesundh. Aspekten).
7.12.12
Bericht im "Quickborner Tageblatt" über die Demonstration von Schülern und Eltern von Goetheschule und Elsenseegymnasium:
http://www.quickborner-tageblatt.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2118882&no_cache=1
3.12.12
Demonstration von Eltern und Schulkindern auf Initiative der Elternbeiräte von Goetheschule und Elsenseegymnasium.
Termin:
Mittwoch, 5.12.12 16.30 Uhr
Treffpunkt: Rathaus Quickborn
Dann geht es in einem „leuchtenden Lichterzug“ zur Comenius-Schule, dem Treffpunkt des „Runden Tisches“.
Weitere Informationen siehe www.quickborn-gegen-riesenmasten.de .
Bitte zeigen Sie durch Ihr Erscheinen Ihre Solidarität mit Schulkindern und Eltern!
17.11.12
Am 24.10.12 ist ein Entwurf zur Änderung der 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) erschienen:
„Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren“ (Entwurf, Stand 24.10.12).
Unsere Stellungsnahme hierzu finden Sie hier unter einer eigenen Rubrik „Grenzwerte-Änderung Stellungnahme zum Entwurf“ (siehe nebenstehendes Register)
16.11.12
Entwurf des Bundesumweltberichts und Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe
Defizite der Schleswig-Holsteiner Regierung im Anwohnerschutz
Seit 6.9.12 liegt der Entwurf des Bundesumweltberichts zum Bundesbedarfsplanentwurf 2012 vor. Dieser ist Vorbedingungung für den Höchstspannungsnetzausbau und Aufgabe der Bundesnetzagentur.
(1) Aus der Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu obigen Entwurf (31.10.12):
„Die DUH ist der Auffassung, dass es die in Kapitel 5.2.1 genannten, gesetzlich verankerten Umweltziele zum Schutz des Menschen und der menschlichen Gesundheit nicht ausreichen, um einen konfliktarmen Um- und Ausbau des Übertragungsnetzes zu ermöglichen. Es sind darüber hinaus zusätzliche, über den geltenden Rechtsrahmen hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen für das Wohnumfeld zu erarbeiten. Definierte, möglicherweise flexibel zu handhabende Mindestabstände von Höchstspannungsfreileitungen zur Wohnbebauung können in Verbindung mit finanzieller Kompensation ein geeignetes Instrument für die Planung von Neubautrassen sein. Zudem muss die Möglichkeit der Verschwenkung weg von Wohnbebauung bei Neubau in bestehender Trasse erleichtert werden.“
Unser Kommentar: Das entspricht genau den Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren machen mussten. Aber andere Bundesländer kümmern sich schon seit Jahren um den Anwohnerschutz.
Zitat aus dem
Entwurf des Bundesumweltberichts:
„Einige Bundesländer geben Empfehlungen zur weitergehenden Gesundheitsvorsorge …
Das noch geltende Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen 2008 beispielsweise legt für den Freileitungsbau einen vorsorgeorientierten Maßstab gegenüber magnetischen Feldern an, ergänzt um das Ziel eines allgemeinen Wohnumfeldschutzes, …
Im momentan anhängigen Änderungsentwurf des LROP wird infolgedessen das Ziel festgelegt, dass Hoch- und Höchstspannungsleitungen nicht als Freileitung, sondern als Erdkabel verlegt werden, wenn ein Mindestabstand zu Wohngebäuden von 400 m im Innenbereich .. und 200 m im Außenbereich .. unterschritten wird.
(2) Entsprechende Forderungen der Quickborner Ratsversammlung von 2008 :
Einstimmig hat die Quickborner Ratsversammlung am 29.9.2008 in der Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 für Schleswig-Holstein Ergänzungen gefordert, die einen Schutz der Anwohner im Nahbereich von Höchstspannungsfreileitungen betreffen (Mindestabstände) .
Tatsächlich wurden im LEP 2010 keinerlei entsprechende Schutzmaßnahmen aufgenommen.
Unser Kommentar:
>>> Wie Niedersachsen ist Schleswig-Holstein sehr stark betroffen vom Höchstspannungsnetzausbau. Im Gegensatz zu Niedersachsen scheint Anwohnerschutz für die Landesregierung kein Thema zu sein.
>>> Trotz identifizierter Problemlage ist in Schleswig-Holstein seit einem halben Jahrzehnt nichts zur Problemlösung getan worden.
>>> Die aufwendigen Kampagnen zur angeblichen Berücksichtigung der Anwohner werden durch das tatsächliche Handeln von Netzbetreiber und Regierung im Falle Quickborn bisher drastisch widerlegt.
9.9.12