Quickborn unter Höchstspannung
  Risikobewertung: Hintergrund
 
Besuchen Sie unsere Website zur Risikobewertung niederfrequenter elektromagnetischer Felder:
 
Wissenschaftliche Hintergrundinformationen zu Methoden und  Einflussgrößen der Risikobewertung zu liefern,  speziell zur Problematik der  Risikobewertung niederfrequenter elektromagnetischer Felder (hier speziell 50 Hz) und zu den gegebenen Ermessensspielräumen.
 
Hintergrund:
Keine niedrigeren Grenzwerte in Deutschland?
Keine verbindlichen Vorsorgemaßnahmen (wie Mindestabstände) in Deutschland?
 
In Gerichtsverfahren, die sich als Folge von Planfeststellungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen ergaben, wird auf Verordnungen und Empfehlungen von einem Beratungsgremium verwiesen, die sich zum beträchtlichen Teil auf subjektives Ermessen stützen.
Denn für die Festsetzung und Realisierung von Vorsorgemaßnahmen ist eine vorangehende Risikobewertung ein wesentlicher Bestimmungsfaktor.
Das Ergebnis der Risikobewertung ist abhängig von der gewählten Bewertungsmethodik und unterliegt einem breitem subjektiven Ermessensspielraum.
Das gilt auch für von je nach spezieller Interessenlage zusammengestellte Fachkommissionen, deren Aussagen der Laie oft als „objektive wissenschaftliche Befunde“ ansieht.
Die Risikobewertung bietet breiten Raum zur Manipulation.
 
Fazit:

Die für die deutschen Verordnungen angewendete Risikobewertungsmethode erscheint der wissenschaftlichen Problematik nicht angemessen.
Zusammen mit der der unangemessenen und unberechtigten Forderung eines nachgewiesenen Wirkungsmechanismus als „sine qua non“ Bedingung für Vorsorgemaßnahmen führt sie zu unsinnigen Konsequenzen wie z.B. zu einer nicht vertretbaren Kopplung der Risikovorsorge mit der Systemkomplexität.
Sie führt damit de facto zu einer Blockierung von wirksamen Vorsorgemaßnahmen.
 
Die Begründung für diese (und weitere) Aussagen finden Sie in


 
 
  Heute waren schon 3 Besucher (8 Hits) hier!