Quickborn unter Höchstspannung
  Grenz- und Vorsorgewerte
 
Standards zum Schutz und zur Vorsorge vor magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung im internationalen Vergleich [1]
 
Teils sind Werte für die Magnetische Flussdichte, teils für Mindestabstände vorgegeben
(In Klammern: assoziierte Werte)
 
 
 
Magnetische Flussdichte
[Mikrotesla]
Abstand von der Trassen-mitte [m]
 
Deutschland
100
 
Grenzwert, für sensible Bereiche verbindlich (ohne Überschreitung)
26. BImSchV von 1996
4 Pilottrassen in Deutschland,
 
keine in Schleswig-H.
 
(0,2 )
(0,15)
 
200
400
Mindestabstand zu Wohngebäuden
-- im Außenbereich
- im Wohngebiet
Energieleitungsausbaugesetz von  2009
Dänemark
6
50
 
Zum Schutz der Kinder (380 kV)
Großbritannien
 
150
 
 
Irland
16
 
Verbindlicher Wert für Schulen oder Wohnhäuser
Italien
10
 
Verbindlicher Wert (Bereiche mit
Aufenthaltsdauer >4 h/d)
Italien
3
 
Qualitätsziel für Planungen (Bereiche mit Aufenthaltsdauer   >4 h/d)
Italien
0,2
 
 
Qualitätsziel in einzelnen Regionen
Niederlande
0,4
 
1,33
 
Bereiche mit längerem Aufenthalt von Kindernbei bei 30 % Auslastung
(Abschätzung bei 100 % Auslastung)
Schweden
(0,2)
 
200
Qualitätsziel
Schweiz
1
100
Vorsorge-Grenzwert für Orte, an denen sich Menschen länger aufhalten. Orientiert sich an technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten
Kalifornien (USA)
8
 
80
für 380 kV
 
 
 
 
Bremen
0,3
 
 
Planungsempfehlung
Hamburg
 
65
Mindestabstand für Nutzungs-ausweisung, Baubehörde,  2000
 
Nordrhein-Westfalen
 
40
Für 380 kV,  Abstandserlass im Sinne des § 1 BauGB
 
 
 
 
 
NCRP *)
0,2
 
Empfehlung einer Kommission des
US-Kongresses von 1995
ICNIRP **)
 
100
 
1998 publiziert.
(wissenschaftliche Grundlage dafür von 1984-1993
EU-Parlaments-ausschuss für Umwelt,  öffentliche Gesundheit u. Verbr.
0,25
 
 
Grenzwertvorschlag, 2010
 
*) National Council on Radiation Protection and Measurements, eine Kommisssion des US-Kongresses
**) International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection
(keine Regierungsorganisation) 
 
 
Als ein Kommentar hierzu:
 
Dr. Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald u. Landschaft, Schweiz, 25.9.2001:
 
"Seit über 20 Jahren besteht der Verdacht, dass Magnetfelder der Stromversorgung ein Risikofaktor für Leukämie bei Kindern sind. Die wissenschaftlichen Ergebnisse dazu waren lange Zeit uneinheitlich und ließen keinen klaren Schluss zu.
Im Sinn der Vorsorge hatte der Bundesrat ( Schweiz) auch für diese Magnetfelder in der NIS-Verordnung von Ende 1999 einen Anlagegrenzwert festgelegt. Er beträgt 1 Mikro-Tesla .
Heute, nicht einmal 2 Jahre nach Erlass der NISV, ist sich die Wissenschaft weitgehend einig, dass Magnetfelder möglicherweise krebserregend sind, und zwar bereits ab Dauerbelastungen von 0,4 Mikro-Tesla (µT). Die Verdachtsmomente haben sich somit bestätigt. Die Schweiz war daher gut beraten, frühzeitig vorgesorgt zu haben."
 
 
 
[1]  Ein Teil dieser Werte sind entnommen aus Tabelle 2 der Veröffentlichung vom BUND „Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungs- Freileitungen und Erdkabeln“, Januar 2012 (s.a. Register „Links“)
 
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