Standards zum Schutz und zur Vorsorge vor magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung im internationalen Vergleich [1]
Teils sind Werte für die Magnetische Flussdichte, teils für Mindestabstände vorgegeben
(In Klammern: assoziierte Werte)
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Magnetische Flussdichte
[Mikrotesla]
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Abstand von der Trassen-mitte [m]
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Deutschland
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100
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Grenzwert, für sensible Bereiche verbindlich (ohne Überschreitung)
26. BImSchV von 1996
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4 Pilottrassen in Deutschland,
keine in Schleswig-H.
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(0,2 )
(0,15)
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200
400
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Mindestabstand zu Wohngebäuden
-- im Außenbereich
- im Wohngebiet
Energieleitungsausbaugesetz von 2009
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Dänemark
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6
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50
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Zum Schutz der Kinder (380 kV)
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Großbritannien
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150
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Irland
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16
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Verbindlicher Wert für Schulen oder Wohnhäuser
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Italien
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10
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Verbindlicher Wert (Bereiche mit
Aufenthaltsdauer >4 h/d)
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Italien
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3
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Qualitätsziel für Planungen (Bereiche mit Aufenthaltsdauer >4 h/d)
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Italien
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0,2
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Qualitätsziel in einzelnen Regionen
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Niederlande
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0,4
1,33
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Bereiche mit längerem Aufenthalt von Kindernbei bei 30 % Auslastung
(Abschätzung bei 100 % Auslastung)
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Schweden
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(0,2)
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200
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Qualitätsziel
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Schweiz
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1
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100
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Vorsorge-Grenzwert für Orte, an denen sich Menschen länger aufhalten. Orientiert sich an technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten
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Kalifornien (USA)
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8
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80
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für 380 kV
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Bremen
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0,3
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Planungsempfehlung
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Hamburg
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65
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Mindestabstand für Nutzungs-ausweisung, Baubehörde, 2000
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Nordrhein-Westfalen
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40
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Für 380 kV, Abstandserlass im Sinne des § 1 BauGB
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NCRP *)
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0,2
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Empfehlung einer Kommission des
US-Kongresses von 1995
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ICNIRP **)
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100
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1998 publiziert.
(wissenschaftliche Grundlage dafür von 1984-1993
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EU-Parlaments-ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit u. Verbr.
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0,25
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Grenzwertvorschlag, 2010
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*) National Council on Radiation Protection and Measurements, eine Kommisssion des US-Kongresses
**) International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection
(keine Regierungsorganisation)
Als ein Kommentar hierzu:
Dr. Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald u. Landschaft, Schweiz, 25.9.2001:
"Seit über 20 Jahren besteht der Verdacht, dass Magnetfelder der Stromversorgung ein Risikofaktor für Leukämie bei Kindern sind. Die wissenschaftlichen Ergebnisse dazu waren lange Zeit uneinheitlich und ließen keinen klaren Schluss zu.
Im Sinn der Vorsorge hatte der Bundesrat ( Schweiz) auch für diese Magnetfelder in der NIS-Verordnung von Ende 1999 einen Anlagegrenzwert festgelegt. Er beträgt 1 Mikro-Tesla .
Heute, nicht einmal 2 Jahre nach Erlass der NISV, ist sich die Wissenschaft weitgehend einig, dass Magnetfelder möglicherweise krebserregend sind, und zwar bereits ab Dauerbelastungen von 0,4 Mikro-Tesla (µT). Die Verdachtsmomente haben sich somit bestätigt. Die Schweiz war daher gut beraten, frühzeitig vorgesorgt zu haben."
[1] Ein Teil dieser Werte sind entnommen aus Tabelle 2 der Veröffentlichung vom BUND „Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungs- Freileitungen und Erdkabeln“, Januar 2012 (s.a. Register „Links“)